WM Katar 22 – die Welt zu Gast bei Islamisten

Im Zusammenhang mit der geplanten Fußballweltmeisterschaft der Männer 2022 ist Katar zunehmend in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt. Neben der Kritik an der vermutlichen Korruption bei der Vergabe der WM  geht es um die katastrophale Situation der zahlreichen Arbeitskräfte, die unter sklavenartigen Bedingungen gezwungen sind, die Sportstätten und die Infrastruktur für das Großereignis zu bauen; Amnesty International spricht von über 6000 Toten.

Es ist ein Skandal, dass in einem der reichsten Länder der Welt Menschen zu Hungerlöhnen – wenn sie diese überhaupt erhalten – ausgebeutet werden für ein Sportevent, bei dem Fußball-Millionäre um einen Pokal kicken.

Die Situation der Arbeitskräfte zum Bau der Stadien ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. In Katar ist die brutale Ausbeutung von Arbeitskräften nicht-katarischer Herkunft an der Tagesordnung: „Die Menschenrechtsverletzungen im Vorfeld der WM 2022 in Katar sind Teil eines größeren Problems. Neben den Arbeitskräften auf den Baustellen gibt es noch zahlreiche Arbeitsmigrant:innen, die in Privathaushalten schuften und dort ausgebeutet, teilweise misshandelt oder sogar Opfer sexualisierter Gewalt werden. (…) Das gesamte Wirtschaftssystem Katars baut auf der Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte auf.“ (Anke / Hülsken 2021)

Weniger thematisiert wurde bisher die Tatsache, dass Katar ein autoritär regiertes islamisches Land ist und mit Bezug auf die Scharia  gegen grundlegende Menschenrechte verstößt.

 

Die Macht des Emirs

Von den ca. 2,5 Millionen Einwohner:innen Katars besitzen lediglich ca. 12 % die katarische Staatsbürgerschaft. Diese leben – vor allem im Vergleich zu den zahlreichen Arbeitsmigrant:innen – unter materiell privilegierten Verhältnissen mit einem der höchsten Prokopfeinkommen der Welt. Der Emir von Katar, Tamim bin Hamad Al Thani, ist der absolute Herrscher und regiert autoritär mit einem weit verzweigten Netz von Familienmitgliedern: „Unabhängige Medien, die die Erbmonarchie hinterfragen, gibt es nicht. (…) Öffentliche Kritik am Emir ist gesetzlich untersagt. In Doha sind Überwachungskameras allgegenwärtig.“   (Blaschke 2020, S. 193)

Unter diesen Bedingungen gibt es keine Meinungs- oder Pressefreiheit, keine plurale Demokratie, kontroverse Diskussionen  oder auch zivilgesellschaftliches Engagement sind de facto unmöglich: Der Emir von Katar kontrolliert die Justiz und verfügt über alle exekutiven und legislativen Befugnisse, jegliche Opposition wird schon im Keim erstickt: Die Gründung politischer Parteien wird nicht zugelassen, Nichtregierungsorganisationen benötigen eine staatliche Genehmigung und werden überwacht, politische Aktivist:innen werden schikaniert. (s. Amnesty International)

Als ein Beispiel für den repressiven Charakter des Regimes nennt Amnesty International den katarischen Dichter Mohammed al-Ajami, dessen zunächst lebenslange Haftstrafe auf 15 Jahre verkürzt wurde.  Seine Gedichte wurden als „Anstiftung zum Umsturz“ und „Beleidigung des katarischen Emirs“ bewertet; Amnesty betrachtet al-Ajami als gewaltlosen politischen Gefangenen, der lediglich Gebrauch von seinem Recht auf Meinungsfreiheit gemacht hat.

Die Medien sind unter Kontrolle der Herrscherfamilie, Journalist:innen üben eine Art Selbstzensur aus, um Strafen zu entgehen. Auf der Rangliste von Reporter ohne Grenzen belegt Katar hinsichtlich der Pressefreiheit den 128. von 180 Plätzen.

Anfang 2020 wurde das katarische Strafgesetzbuch dahin geändert, dass die Weitergabe oder Veröffentlichung „falscher Nachrichten" mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe von maximal 100.000 Riyals – das entspricht ca. 27.500 US-Dollars – geahndet werden kann. Als „falsche Nachrichten“ können dabei sämtliche Meldungen gelten, die sich kritisch mit den Verhältnissen in Katar auseinandersetzen, das heißt  „wer in der Öffentlichkeit die Ausübung der Rechte oder Befugnisse des Emirs in Frage stellt oder seine Person kritisiert. Mit der gleichen Strafe wird bestraft, wer eine der vorgenannten Handlungen gegen den stellvertretenden Emir oder den Kronprinzen begeht. " (The Freedom of Thought Report)

Der kenianische Blogger Malcolm Bidali muss sich für die Verbreitung von „Falschaussagen“ verantworten: Er hatte auf seinem Blog über die verheerenden Bedingungen der Arbeitsmigrant:innen berichtet, woraufhin er verhaftet wurde:  „Nachdem Polizisten ihn in einem Wohnheim aufspürten und festnahmen, hielten die Behörden ihn ohne die Angaben genauerer Gründe für drei Wochen fest. Laut Berichten der Nachrichtenseite Migrant-Rights.org wurde der Journalist dabei in eine Einzelzelle gesperrt und durfte keinen Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Erst Ende Mai veröffentlichte die katarische Polizei dann eine Stellungnahme, in der Bidali vorgeworfen wird, als ausländischer Agent in das Land eingereist zu sein und gezielte Propaganda gegen den Staat zu betreiben.“ (Amnesty International)

Im Oktober 2021 fanden in Katar die ersten nationalen Wahlen zur Zusammensetzung des sogenannten Schura-Rates statt, unter Voraussetzung des Verbots von Parteigründungen. Wahlberechtigt waren lediglich Menschen, deren Vorfahren schon 1930 Staatsangehörige waren, ein Bruchteil der in Katar insgesamt lebenden Bevölkerung. Der Schura-Rat ist kein Parlament im westlichen Sinne. Er hat zwar die Kompetenzen, Gesetze zu initiieren, das Haushaltbudget zu verabschieden und Minister zu entlassen; allerdings sind diese Kompetenzen dadurch begrenzt, dass der Emir die Möglichkeit hat, ein Veto einzulegen, wodurch er der eigentliche Machthaber bleibt.

 

Gesetze auf Grundlage der Scharia

Die Scharia ist in Katar die Grundlage der Gesellschaft und der Gesetze. Wie Saudi-Arabien, bezieht sich auch Katar auf den wahhabitischen Islam mit einer strengen Auslegung des Koran, bei der das gesamte Leben islamischen Regeln unterworfen ist. Neben dem Islam als Staatsreligion sind noch das Christentum und das Judentum als Religion anerkannt. Zwar sieht die Verfassung das Recht auf freie Versammlung und Vereinigung sowie die Religionsfreiheit vor, allerdings können diese durch die Scharia und „moralische Bedenken“ eingeschränkt werden. Die Einhaltung der offiziellen religiösen Ideologie wird vom Ministerium für Stiftungen und islamische Angelegenheiten (MEIA) kontrolliert.

Der „Freedom of Thouht Report“ (s. Homepage) wird von den Humanists International veröffentlicht. In ihm werden alle Länder der Welt hinsichtlich der Wahrung der Rechte von nicht-religiösen Menschen untersucht. In diesem Bericht wird der staatlich vorgegebene Islam in Katar und die Rolle des „MEIA“ dargestellt:

 „Alle Moscheen und islamischen Einrichtungen im Land müssen bei der MEIA registriert werden, die den Moscheen Imame zuweist und ihnen thematische Richtlinien für das Freitagsgebet vorgibt. In der Predigt geht es hauptsächlich um islamische Rituale und soziale Werte, wobei politische Themen nur eingeschränkt behandelt werden dürfen. Die Regierung kann rechtliche Schritte gegen diejenigen einleiten, die von den Richtlinien abweichen.“ (The Freedom of Thought Report)

Die katarische Regierung kontrolliert den Import und die Verbreitung religiöser Schriften. Nicht-muslimische Gottesdienste dürfen nicht öffentlich begangen und religiöse Symbole anderer Religionen nicht zur Schau gestellt werden.

Eine zentrale Rolle bei der Verbreitung des offiziellen Islam Katars spielt „Islam Web”, eine von der katarischen Regierung finanzierte und betriebene Internetseite:

„Zwischen ihrer Gründung (durch das Ministerium für islamische Angelegenheiten) im Jahr 1998 und 2019 stellte die Website 245 Tausend Fatwas (religiöse Dekrete von Gelehrten, die auf der Auslegung religiöser Texte beruhen) zur Verfügung und beantwortete 191 Tausend Anfragen zu Themen in den Bereichen Kultur, Familie und Jugend. Die Website predigt in sechs Sprachen: Arabisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Deutsch und bald auch Indonesisch. Offiziellen Angaben zufolge wird die Website täglich von zwei Millionen Menschen besucht.“ (The Freedom of Thought Report)

Im Kern geht es bei „Islam Web“ darum, festzulegen, was als islamisch verboten oder erlaubt angesehen werden und das alltägliche Leben bestimmen soll, um diese religiösen Vorschriften im Katar selbst sowie in anderen Ländern als verbindlich durchzusetzen: Das Gratulieren von Christ:innen zu Weihnachten wird von Islam Web als „gefährlicher Trend“ verurteilt, ebenso wie das Stutzen von Bärten; den Valentinstag zu begehen ist als „unislamisch“ verboten, wogegen das Entfernen der Achselhaare und das Schneiden der Fingernägel während der Menstruation erlaubt ist. Das Leben im „Westen“ gilt insgesamt als verpönt.

Um schon Kinder auf diese strenge Religionsausübung einzuschwören, ist in allen Schulen Katars islamischer Religionsunterricht obligatorisch; 2019 wurden Privatschulen verpflichtet, Kindern schon in der Vorschule in Islamkunde und arabischer Sprache zu unterrichten. Die Bücher für den Unterricht entsprechen dabei der offiziellen Religionsauffassung: 

„Dschihad-Krieg, Märtyrertum und gewalttätige Dschihad-Bewegungen werden gepriesen [...] Christen werden immer noch als Ungläubige (kafirun) angesehen und sollen in die Hölle kommen. Einige antichristliche Inhalte wurden entfernt. Judenhass ist nach wie vor ein zentrales Problem dieses Lehrplans (…) Israel wird dämonisiert. In den Lehrbüchern wird gelehrt, dass Juden die Weltmächte und -märkte kontrollieren und manipulieren." (zit. n. The Freedom of Thought Report)

 

Repressiver Islam

Eine Religionsauffassung, wie sie in Katar durchgesetzt wird, steht in krassem Gegensatz zu den Allgemeinen Menschenrechten. Es gibt weder Meinungs- noch Religionsfreiheit, auch die prinzipielle Gleichheit der Menschen wird in Frage gestellt.  „Die Fatwa NR 8520 zur Apostasie besagt, dass Abtrünnige vom Islam zu töten sind, nachdem ihnen eine Chance zur Rückkehr zum Islam angeboten wurde. Die Fatwa verwendet eine poetisch abwertende Sprache, um die Abtrünnigen zu beleidigen und sie als menschliche Wesen abzuwerten.“ (The Freedom of Thought Report)

In Katar gelten die „Beleidigung“ Allahs, des Propheten, der islamischen Religion allgemein als Verbrechen und werden mit nicht weniger als 7 Jahren Haft bestraft. Außerdem werden Zweifel am Islam (in der offiziellen Version) kriminalisiert und mit Haftstrafen geahndet. Verschiedene Fatwas auf „Islam Web“ fordern die Todesstrafe für die Beleidigung des Propheten, oft auch ohne eine Möglichkeit der Gnade bei Reue.

Die Scharia als Grundlage der Rechtsprechung führt zu weitreichenden Eingriffen in die private Lebensführung, bei Zuwiderhandlung drohen drakonische Strafen: „Die härteren Strafen, die die Scharia vorschreibt, werden von der Regierung häufig umgewandelt. Auf Anklagen wegen Straftaten wie Alkoholkonsum oder außerehelichem Geschlechtsverkehr stehen Scharia-Strafen, die in einigen Fällen die Auspeitschung vorsehen. (…) Für Muslime, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, kann die Strafe um einige Monate reduziert werden, wenn sie im Gefängnis den Koran auswendig lernen. (…)  Artikel 267 des Strafgesetzbuchs von 2004 besagt, dass jeder, der während des Ramadan tagsüber in der Öffentlichkeit isst oder trinkt, mit bis zu drei Monaten Gefängnis oder einer Geldstrafe von 3.000 Katarischen Riyals (820 USD) bestraft werden kann.“ (The Freedom of Thought Report)

Mit der äußerst repressiven Durchsetzung islamistischer Normen durch Verbote und (körperlichen) Strafen ist Katar nicht das einzige islamische Land, das mit Gewalt gegen Menschenrechte verstößt. In vielen dieser Länder wird die Einhaltung und geforderte Unterwerfung unter islamische Gebote bis in das Privatleben von einer Sittenpolizei kontrolliert, Zweifel an den herrschenden religiösen Dogmen sind verboten und haben nicht selten Körperstrafen zur Folge; in 12 islamischen Ländern wird Apostasie mit dem Tod bestraft.

 

Keine Gleichberechtigung von Frauen und Unterdrückung von Homosexuellen

Wie in anderen islamischen Ländern herrschen auch in Katar patriarchale Verhältnisse, die mit der Scharia begründet werden: „Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben weiterhin diskriminiert. Das Familienrecht benachteiligte sie unter anderem dadurch, dass es für Frauen viel schwieriger war, eine Scheidung einzureichen, als für Männer. Wenn eine Frau sich scheiden ließ oder von ihrem Mann verlassen wurde, war dies mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden.“ (Amnesty International) Außerdem ist es nur Männern erlaubt, außerhalb des muslimischen Glaubens zu heiraten, wobei die Kinder aus dieser Ehe muslimisch sein müssen.

Die Aussage einer Frau ist in bestimmten Fällen nur halb so viel wert wie die eines Mannes, Frauen brauchen die Zustimmung ihres männlichen Vormunds, um zu heiraten. Frauen haben keinen Anspruch auf ehelichen Unterhalt, wenn sie als „ungehorsam“ gelten. Was darunter zu verstehen ist, regelt ein katarisches Gesetz: hierunter kann unter anderem die Weigerung fallen, sich dem Ehemann zu unterwerfen oder ohne seine Erlaubnis zu verreisen. Frauen unter 25 Jahren brauchen für ihre Alltagsgeschäfte wie für einen Vertragsabschluss die Erlaubnis ihres männlichen Vormunds. (s.  Freedom of Thought Report)

Paola Schietekat, eine zum Islam konvertierte mexikanische Staatsbürgerin, arbeitete für das nationale Komitee zur Vorbereitung der Fußball – WM in Katar. Schietekat wurde von einem Arbeitskollegen in ihrer Wohnung überfallen, verprügelt und vergewaltigt, was sie durch Bilder und ein ärztliches Attest belegen konnte. Sie wandte sich an die katarischen Behörden, die allerding nicht den Täter verfolgten und bestraften; statt dessen zeigten sie  Paola Schietekat wegen des Verdachts der Unzucht außerhalb der Ehe an, weil der Täter behauptete, ein sexuelle Beziehung zu ihr zu unterhalten. Als Ergebnis des Verfahrens drohen ihr bis zu sieben Jahre Gefängnis und 100 Peitschenhiebe. „Derartige Gerichtsfälle kommen in der islamischen Welt regelmäßig vor, da die Aussagen eines Mannes vor Gericht nach den Gesetzen der Scharia höher gewichtet werden als die einer Frau. Zusätzlich stehen auf Ehebruch sowie außerehelichen Sex schwere Strafen, die in einigen islamischen Ländern sogar bis zur öffentlichen Steinigung führen können. Oft ist es für die vergewaltigte Frau der einzige Ausweg, ihren Vergewaltiger zu heiraten, um schweren körperlichen Strafen zu entgehen.“ (Wölbert 2022)

Der katarische Scharia-Experte Dr. Ahmad al-Farjabi äußerte in einem Interview mit dem Sender Al Jazeera die Auffassung, dass ein Mann, der den Verdacht hat, seine Frau sei „ungehorsam“ oder „rebellisch“, die im Koran vorgeschriebenen „Maßnahmen“ ergreifen solle, wozu auch das Schlagen von Frauen gehört. (s. Freedom of Thought Report)

Einvernehmliche sexuelle Handlungen unter erwachsenen Menschen des gleichen Geschlechts (als „Sodomie“ bezeichnet) sind gesetzlich verboten, was mit einer Fatwa begründet wird: „Das Verbrechen der Sodomie ist das abscheulichste, hässlichste und schmutzigste aller Verbrechen, es ist gegen die natürliche Veranlagung.“ (zit. n. Freedom of Thought Report)

Praktizierte gleichgeschlechtliche Liebe kann bis zu fünf Jahre Haft, unter bestimmten Umständen auch die Todesstrafe zu Folge haben. Die Repression gegenüber Homosexuellen schildert beispielhaft ein Bericht von Human Rights Watch:

„Mohammed wurde 2014 wegen angeblicher gleichgeschlechtlicher Handlungen verhaftet, die nach Artikel 285 des katarischen Strafgesetzbuchs mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden können. In der Haft durchsuchten die Beamt*innen sein Telefon, identifizierten einen Mann, mit dem er Nachrichten ausgetauscht hatte, und versuchten, diesen zu kontaktieren, um auch ihn ins Visier zu nehmen. Mohammed wurde wochenlang festgehalten und musste Beschimpfungen und sexuelle Belästigungen durch die Polizei über sich ergehen lassen. Die Beamt*innen rasierten ihm sogar den Kopf.“ (Human Rights Watch)

Der ehemalige Fußball - Profi Mohamed Aboutrika, einer der bekanntesten Sportkommentatoren Katars, äußerte sich bei der Übertragung eines Fußballspiels homosexuellenfeindlich, ohne dass in die Reportage eingegriffen oder ihm widersprochen wurde. „Mohamed Abou­trika bezeich­nete Homo­se­xua­lität als ein Phä­nomen, das ​„gegen die mensch­liche Natur“ sei. Der Sender beIN ließ den 43-Jäh­rigen mit seiner Rede gewähren. Homo­se­xua­lität sei mit dem Islam nicht ver­einbar, sagte er. Viel­mehr sei es eine ​„gefähr­liche Ideo­logie, die immer schlimmer wird, weil sich die Men­schen nicht mehr dafür schämen.““ (Borree 2020) Mit dieser Meinung steht er nicht alleine da, der katarische WM-Botschafter bezeichnete im November 2022 Homosexualität als "geistigen Schaden".

Durch Intensivierung und Ausbau der Überwachungstechnologie im Zuge der Vorbereitung auf die WM hat Katar die Kontrolle verschärft, um (auch) die Einhaltung der repressiven Sexualgesetze strenger überwachen zu önnen. Es existieren immer weniger physische wie virtuelle Räume, die frei von Kontrolle sind, das Datenschutzrecht lässt zahlreiche Ausnahmen zu,  so dass es immer gefährlicher wird, als nicht legitim erachtete Sexualität zu praktizieren. (s. Human Rights Watch)

Diese herrschende repressive Sexualgesetzgebung gilt nicht nur in Katar: in zahlreichen islamischen Ländern ist Sexualität außerhalb der Ehe verboten, die islamisch dominierten Länder Brunei, Iran, Jemen, Mauretanien und Saudi Arabien sehen für homosexuelle Handlungen die Todesstrafe vor; in Pakistan, Katar, Somalia und den Vereinigten Arabischen Emiraten kann unter bestimmten Bedingungen die Todesstrafe gegen Homosexuelle ausgesprochen werden.

Quellen

 

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